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Mitgliederversammlung

Präsentiert von:

    Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des FC Eiserfeld.

    Nächster Mitgliederversammlung: 21. November 2025 - 20:00 Uhr - Clubraum Sportplatz Helsbachtal, Am Freibad 1, 57080 Siegen

    Zur Einladung und Tagesordnung 2025.

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    Auszüge aus der Vereinssatzung, die Mitgliederversammlung betreffend (Stand: 20.11.2022):

    §7 Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Aushang im Vereinskasten oder durch öffentlich Ankündigung in der Siegener Zeitung einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr, b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung, c) Wahl des Vorstandes, d) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages, e) Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung, f) Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss aus dem Vorstand, Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert.

    §8 Beschlussfähigkeit

    Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sind. Ist das nicht der Fall, kann der Vorstand nach Feststellung der Beschlussfähigkeit innerhalb einer ½ Stunde eine weitere Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen, die dann in jedem Falle beschlussfähig ist, sofern in der Einladung auf diese Tatsache hingewiesen worden ist.

    §12 Außerordentliche Mitgliederversammlung

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens ¼ der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrages unter Wahrung der voraufgeführten Einladungsbestimmungen einzuberufen.

    §13 Beschlüsse

    Die Mitgliederversammlung beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, oder durch den der Verein aufgelöst wird, ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich. Bei Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder einzuholen. Grundsätzlich wird durch Handaufheben abgestimmt. Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit die Abstimmung mittels Stimmzettel und in geheimer Wahl beschließen.

    §14 Protokollführung

    Über die Mitgliederversammlung ist ein vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.